Gestörter Bauablauf

Ein Bauablauf gilt als gestört, wenn der geplante oder vertraglich vereinbarte Ablauf der Arbeiten nicht mehr eingehalten werden kann. Ursache ist immer ein Hindernis, das den tatsächlichen Fortschritt beeinträchtigt – etwa fehlende Vorleistungen, Planungsfehler, verspätete Entscheidungen oder Materialengpässe. Entscheidend ist, dass die Störung Auswirkungen auf Termine, Kosten oder die Organisation der Baustelle hat. Besonders kritisch wird es, wenn der kritische Weg des Terminplans betroffen ist und Arbeiten nicht wie vorgesehen ausgeführt werden können. Eine Störung führt häufig zu Stillstand, Wartezeiten, ineffizientem Arbeiten oder Mehrkosten. Damit sie rechtlich anerkannt wird, muss der Auftragnehmer die Störung rechtzeitig anzeigen, dokumentieren und ihre Auswirkungen nachvollziehbar darstellen.

Auswirkungen

Kostensteigerungen

Ein gestörter Bauablauf führt fast immer zu zusätzlichem Personal‑ und Geräteaufwand sowie zu verlängerten Baustelleneinrichtungen. Durch Stillstände entstehen direkte Kosten, während geänderte Abläufe weitere Mehrkosten verursachen. Häufig sind zudem Nachträge nötig, weil Leistungen angepasst oder erweitert werden müssen.

Terminver-schiebungen

Terminverschiebungen führen häufig zu einer spürbaren Verlängerung der gesamten Bauzeit und beeinträchtigen den geplanten Ablauf. Dadurch geraten Folgegewerke ins Hintertreffen, was wiederum Abnahmen verzögert und den Projektfortschritt bremst. Kommt es zu erheblichen Abweichungen vom Vertragstermin, können Vertragsstrafen oder sogar Schadensersatzforderungen entstehen.

Quallitätsrisiken

Arbeiten unter Zeitdruck führen häufig zu unkoordinierten Abläufen, weil Entscheidungen hastig getroffen und Prozesse nicht sauber abgestimmt werden. Dadurch steigt die Fehleranfälligkeit deutlich, was wiederum Nacharbeiten, Verzögerungen und zusätzliche Kosten nach sich zieht. In der Summe verschlechtert sich die Ausführungsqualität und der gesamte Bauablauf gerät weiter unter Druck.

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